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Was sind Patientenrechte?
Wenn Sie eine Arztpraxis aufsuchen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Dabei kann man zwischen verschiedenen Arten von Rechten unterscheiden.
Es gibt das Recht auf Information und Aufklärung. Das bedeutet, dass der Arzt oder die Ärztin Sie umfassend und verständlich über Ihre Behandlung informiert.
Die Aufklärung über Ihre Behandlung ist wichtig, weil Sie einer Behandlung in der Regel immer zustimmen müssen. Dazu müssen Sie die Behandlung richtig verstehen.
Wenn eine bestimmte Behandlung bevorsteht, erklärt der Arzt Ihnen, welche Chancen und Risiken die Behandlung mit sich bringt.
Stehen mehrere Behandlungen zur Auswahl, dann muss der Arzt ihnen alle Möglichkeiten aufzählen. Der Arzt muss Sie außerdem über alle zusätzlichen Kosten informieren.
Eine Aufklärung muss immer mündlich in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen zusätzlich auch schriftliche Informationen geben.
Alle schriftlichen Unterlagen müssen Ihnen als Kopie gegeben werden.
Das ist vor allem wichtig, wenn Sie diese zur Aufklärung oder Einwilligung unterschrieben haben.
Es ist wichtig zu wissen, dass schriftliche Informationen das mündliche Gespräch nicht ersetzen dürfen. Es ist Ihr Recht, mündlich aufgeklärt zu werden.
Manchmal müssen Sie beim Arzt eine Entscheidung treffen, zum Beispiel zu einer Behandlungsmethode. Es ist wichtig, dass Sie ausreichend Zeit dafür bekommen.
Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Aufklärung für Patienten verständlich sein muss.
Der Arzt muss sich daher so ausdrücken, dass Sie die Erklärungen verstehen können. Verstehen Sie etwas nicht, fragen Sie nach. Bitten Sie ihn, es nochmal mit anderen Worten zu erklären.
Es ist wichtig, dass der Arzt auf Augenhöhe mit Ihnen redet. Sie sind genauso wie er ein Teil der Behandlung.
Der Arzt muss Ihnen seine Unterlagen zeigen, wenn Sie das möchten.
Sie können von den Unterlagen eine Kopie verlangen. Für die Kopien müssen Sie Geld zahlen.
Die Unterlagen über die Behandlung heißen “Dokumentation”. Darin muss der Arzt genau aufschreiben, was für Untersuchungen er bei Ihnen durchgeführt hat.
In den Unterlagen muss auch stehen, was der Arzt bei Ihnen festgestellt hat, als er Sie untersucht hat. Er muss aufschreiben, wie er Sie behandelt hat und ob Sie dem Eingriff zugestimmt haben.
Außerdem muss der Arzt aufschreiben, wie eine weitere Behandlung aussehen könnte und was er Ihnen dazu erklärt hat.

Wer bestimmt, was ein Arzt oder eine Ärztin bei Ihnen machen darf?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin darf bei Ihnen nur die Behandlung durchführen, in die Sie einwilligen.
Sie bestimmen also, ob Sie eine Spritze bekommen. Sie entscheiden auch, ob eine Operation durchgeführt wird.
Sie können entscheiden, ob Sie ein bestimmtes Medikament wollen. Sie können auch sagen, dass Sie gegen eine Untersuchung sind.
Wenn Sie sagen, dass Sie eine bestimmte Behandlung wollen, die der Arzt Ihnen vorgeschlagen hat, nennt man das “einwilligen”.
Wenn Sie sagen, Sie wollen so eine Behandlung nicht, sagt man: “Der Patient hat nicht eingewilligt.” Diese Entscheidung müssen Sie dann unterschreiben.
Wenn der Arzt eine Behandlung macht, in die Sie nicht eingewilligt haben, ist das verboten.

Darf der Arzt Geld von Ihnen verlangen, obwohl Sie eine Krankenversicherung haben?
Ärzte bieten manchmal Leistungen an, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Diese Leistungen heißen IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen).
Ärzte dürfen Ihnen solche Leistungen anbieten. Aber sie müssen Ihnen vorher sagen, dass diese Leistungen Geld kosten – und dass sie nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.
Der Arzt muss Ihnen auch sagen, wie viel Geld das kostet. Diese Informationen müssen Sie auch schriftlich bekommen.
Sie sollten sich dann erstmal überlegen, ob Sie diese zusätzlichen Leistungen wirklich brauchen und ob Sie das bezahlen können.
Wenn Sie einen Betreuer für Geldangelegenheiten haben, sollten Sie das auch mit Ihrem Betreuer besprechen.

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung kann jeder Mensch verfassen, der einwilligungsfähig ist. Wenn Sie heute schon einen Betreuer für Gesundheitsangelegenheiten haben, können Sie keine Patientenverfügung machen.
Sie können dann aber mit dem Betreuer darüber sprechen, wie Sie in gefährlichen Situationen oder bei sehr schweren Krankheiten behandelt werden wollen.
Wer eine Patientenverfügung verfasst, möchte damit Vorsorge für den Fall treffen, dass er krank wird und dann nicht mehr selbst entscheiden kann.
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie in so einer Situation behandelt werden

Was ist eine Zweitmeinung?
Es kann sein, dass Sie unsicher sind, ob das, was der Arzt sagt, ganz richtig ist.
Manchmal ist eine Operation auch sehr gefährlich. Insbesondere dann möchten Sie ganz sicher gehen, dass sie auch wirklich notwendig ist und hilft.
Manchmal kennt der Arzt nicht alle Behandlungsmethoden, aber Sie wissen, dass es noch eine andere Möglichkeit gibt.
Dann können Sie noch zu einem anderen Arzt gehen und sich beraten lassen. Die Information dieses Arztes ist eine Zweitmeinung.
Die Zweitmeinung holen Sie sich am besten bei Ärzten, die sich besonders gut auskennen.
Im Internet finden Sie Informationen zu allen Ärzten, die eine Zweitmeinung abgeben können. Dazu geben Sie folgende Adresse im Internet ein: www.116117.de/zweitmeinung.
Oder Sie fragen Ihre Krankenkasse, ob sie helfen kann, eine zweite Meinung zu bekommen.
Am besten bringen Sie Röntgenbilder und andere Unterlagen zu dem Arzt, der Sie beraten soll. Ihr behandelnder Arzt muss Ihnen Kopien der Behandlungsunterlagen geben.
Sie müssen also nicht, zum Beispiel im Internet, viel Geld für eine Zweitmeinung ausgeben.

Was können Sie machen, wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat?
Manchmal machen Ärzte Fehler. Manche dieser Fehler haben für Sie unangenehme oder sogar schlimme Folgen.
Wenn ein Arzt einen Fehler gemacht hat, können Sie Schadenersatz verlangen. Bevor Sie Schadenersatz verlangen, erkundigen Sie sich aber zuerst bei Menschen und Stellen, die Ihnen helfen können.
Wenn Sie glauben, dass ein Arzt etwas falsch gemacht hat, können Sie einen anderen Arzt fragen: „Glauben Sie, dass ein Arzt bei mir einen Fehler gemacht hat?“
Der Arzt muss Ihnen dann sagen, wenn er den Eindruck hat, dass ein anderer Arzt etwas falsch gemacht hat.
Sie können auch mit Ihrer Krankenkasse sprechen, wenn Sie denken, dass ein Arzt etwas falsch gemacht hat.
Die Krankenkasse muss Ihnen dann auch erklären, was Sie machen können. Sie hilft Ihnen oft auch dabei, ein Gutachten darüber zu bekommen, ob ein Arzt etwas falsch gemacht hat.
Außerdem können Sie Patientenberatungsstellen fragen, ob die Ihnen helfen können. Diese Stellen können Ihnen dann auch sagen, wenn Sie zu einem Rechtsanwalt gehen sollten.
Zu einem Rechtsanwalt zu gehen kostet allerdings Geld. Wie viel Geld es kostet, sollten Sie vorher mit dem Rechtsanwalt besprechen.
Schadenersatz zu verlangen ist meistens schwierig. Es dauert auch einige Zeit.
Und Sie müssen beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat.
Sie müssen meistens auch beweisen, dass Sie wegen des Fehlers des Arztes ein Problem und einen Schaden haben.
Eine wichtige Hilfe dafür sind die Behandlungsunterlagen. Ihr Arzt muss darin alles aufschreiben, was er bei Ihrer Behandlung gemacht hat.
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin Sie nicht behandelt, wenn Sie sehr lange warten müssen oder wenn er keinen Hausbesuch macht, wenn er Sie benachteiligt oder wenn er mit anderen über Ihre Krankheit redet, können Sie sich beschweren.
Sie können zu einer Patientenberatungsstelle gehen und die bitten, dass sie ihnen hilft.
Auch wenn Sie im Krankenhaus solche Probleme haben, können Sie zu einer Patientenberatungsstelle gehen. Sie können sich auch bei der Ärztekammer beschweren.

Was können Sie tun, wenn der Arzt zu schwierige Sprache verwendet?
Damit Ihr Arzt Sie gut behandeln kann, muss er Sie verstehen. Und damit Sie sich entscheiden können, ob Sie eine bestimmte Behandlung wollen, müssen Sie Ihren Arzt verstehen.
Ihr Arzt muss sich bemühen, Ihnen alles genau zu erklären. Er darf also nicht einfach ein paar schwierige Worte sagen und Sie damit allein lassen.
Das steht auch so im Gesetz. Das Gesetz heißt Patienten-Rechte-Gesetz.
Der wichtigste Teil des Patientenrechtegesetzes steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Abgekürzt heißt es auch BGB.
In einem Abschnitt steht, dass der Arzt dem Patienten in “verständlicher Weise” alles, was wichtig ist, erklären muss. Er muss Ihnen alles, was wichtig ist, genau erklären.
Das gilt auch, wenn Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin haben. Der Arzt muss mit Ihnen selbst sprechen. Er darf Ihnen auch nicht einfach einen Zettel geben, den Sie dann selber lesen müssen.
Ihr Arzt muss Ihnen genau erklären, was Sie für eine Krankheit haben. Er muss auch erklären, wie er Sie behandeln will.
Oft gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Krankheit zu behandeln. Der Arzt muss Ihnen dann erklären, was er vorhat.
Er muss Ihnen auch sagen, was ein anderer Arzt vielleicht machen könnte.
Und er muss Ihnen erklären, warum er sich für seine Behandlungsmethode entscheidet. Vor allem muss er sagen, was gut daran ist, aber auch, was vielleicht gefährlicher oder nicht so gut ist.
Er muss Ihnen auch so erklären, dass Sie es verstehen. Sie dürfen deswegen auch Fragen stellen.
Denn Sie entscheiden selbst, ob eine Ärztin oder ein Arzt sie so behandeln darf oder nicht. Es geht nämlich um Ihren Körper und Ihre Gesundheit.

Das muss der Arzt oder die Ärztin Ihnen auf jeden Fall genau erklären:
Was genau soll gemacht werden?
Wie lange müssen Sie voraussichtlich im Krankenhaus bleiben?
Und wie geht es Ihnen wahrscheinlich, wenn Sie nach Hause zurück können?
Muss Ihnen dann jemand im Haushalt helfen?
Und wie lange?
Was ist an der Behandlung vielleicht gefährlich?
Was kann genau passieren?
Und was hat das für Folgen?
Ist es unbedingt notwendig, dass die Behandlung durchgeführt wird?
Muss jetzt gleich etwas gemacht werden?
Oder hat es noch ein paar Tage oder ein paar Wochen Zeit?
Wird durch die Behandlung sicher alles besser? Oder nur vielleicht?

Der Arzt oder die Ärztin muss Ihnen diese Fragen rechtzeitig beantworten. Sie müssen danach Zeit haben, sich zu überlegen, was Sie machen möchten.
Sie können sich entscheiden, ob Sie die Behandlung so haben wollen oder ob Sie die Behandlung nicht haben wollen.
Meistens müssen Sie dem Arzt unterschreiben, dass er Ihnen alles erklärt hat. Unterschreiben Sie das nur, wenn es wirklich stimmt.
Der Arzt muss Ihnen auch eine Kopie von dem Blatt mitgeben, das Sie unterschrieben haben. Diese Erklärung nennt man “Aufklärung”. Dass der Arzt Sie aufklärt, ist sehr wichtig.
Es gibt auch Erkrankungen, bei denen der Arzt sofort handeln muss. Dann kann es sein, dass er sie nicht richtig aufklären kann. Alles muss dann schnell gehen. Das kann vor allem bei lebensbedrohlichen Krankheiten oder Verletzungen sein.